Ihre Sehkorrektur ....
... so individuell wie Sie selbst.
Allgemeine Richtwerte für die verschiedenen Behandlungsmethoden ermöglichen Ihnen die Einschätzung Ihrer persönlichen Situation.
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Laserbehandlung (Lasik/Lasek) im Bereich von -10 dpt. Kurzsichtigkeit bis + 4 dpt. Weitsichtigkeit möglich ist. (Dies gilt nicht für die Altersweitsichtigkeit)
Eine Operation, bei der künstliche Linsen zum Einsatz kommen, kann auch höhere Fehlsichtigkeiten korrigieren.
Allerdings ist nicht jeder Patient für eine operative Korrektur seiner Fehlsichtigkeit geeignet. Dies kann körperliche und gesundheitliche, aber auch berufliche Ursachen haben.
Das sollten Sie wissen:
- Im Rahmen einer seriösen Aufklärung steht für uns nicht das medizinisch Machbare, sondern das für Sie persönlich Sinnvolle im Vordergrund.
- Folgende Voraussetzungen sind wichtig:
- Ihre Fehlsichtigkeit sollte sich in den letzten beiden Jahren nicht verändert haben
- Mindestalter 18-20 Jahre (sie müssen ausgewachsen sein)
- Bei bestimmten Erkrankungen (Bsp. Rheuma, Keratokonus) muss eventuell von einer Operation abgeraten werden. Sprechen Sie mit uns.
- Keine Behandlung während der Schwangerschaft oder Stillzeit
- Allergiker sollten den Operationstermin in eine allergiefreie Zeit legen.
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Ahaus:
Provisus in der
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Lasik-Test
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Sie erhalten von uns eine erste, unverbindliche Einschätzung, ob und welche Behandlung für Sie eventuell in Frage kommen könnte.






